Allgemeine Geschäftsbedingungen
zum Betrieb der Fahrzeug-Waschanlage
01. Die Auto-Bachem GmbH garantiert eine dem Stand der Waschanlagentechnik entsprechende ordnungsgemäße und möglichst schonende Fahrzeugreinigung. Ansprüche auf Nachbesserung hat der Benutzer bei unzureichender Reinigung nach Verlassen der Anlage beim Waschanlagenpersonal unverzüglich zu reklamieren.
02. Das Waschanlagenpersonal kann Fahrzeuge für den Waschvorgang ablehnen, bei denen aufgrund augenscheinlicher Umstände die Benutzung der Waschanlage zu einer Beschädigung führen könnte.
03. Der Benutzer hat das Waschanlagenpersonal vor dem Waschvorgang auf Umstände aufmerksam zu machen, die in der Waschanlage zu einer Beschädigung seines Fahrzeug führen könnten. Andernfalls übernimmt der Benutzer die Verantwortung für am Fahrzeug entstandene Schäden.
04. Die Auto-Bachem GmbH ist dem Benutzer gegenüber für unmittelbare Schäden schadensersatzpflichtig, sofern diese durch das Waschanlagenpersonal bei Einhaltung der erforderlichen Sorgfalt hätten vermieden werden können.
05. Die Auto-Bachem GmbH haftet für Folgeschäden nur bei grobem Verschulden des Waschanlagenpersonals.
06. Eine Schadenshaftung der Auto-Bachem GmbH für an der Karosserie angebrachte Teile wie z. B. Anhängerkupplungen, Antennen, Aufbauten, Fahrzeugbeklebungen, Scheibenwischer, Scheinwerfer, Spiegel, Spoiler, Zierleisten o. ä. sowie für durch den Waschvorgang verursachte Lackschäden und Schrammen tritt im Betrieb der Fahrzeugwaschanlage ausschließlich bei grobem Verschulden durch das Bedienpersonal in Kraft.
07. Missachtet der Benutzer die deutlich angebrachten unmissverständlichen Einfahrt- und Benutzeranweisungen, haftet die Auto-Bachem GmbH ausdrücklich nicht für durch den Betrieb in der Autowaschanlage verursachte Schäden, außer wenn das Waschanlagenpersonal ein grobes Verschulden trifft. Bei offensichtlichern Schäden können Ersatzansprüche gegen die Auto-Bachem GmbH nur geltend gemacht werden, wenn diese noch vor dem Verlassen des Grundstückes beim Waschanlagenpersonal reklamiert wurden.
08. Werden im mündlichen oder auch im fernmündlichen Auftrag des Benutzers dessen Fahrzeuge und Hänger und deren Aufbauten, Behälter und Container durch das Waschanlagenpersonal vom Kundengelände oder von einem öffentlichem Gelände zur Fahrzeugwaschanlage gefahren oder transportiert, so ist die Haftung für bei dieser Fahrt oder bei diesem Transport entstandene Schäden ausgeschlossen, sofern sich das Waschanlagenpersonal nicht grob fahrlässig verhalten hat.
09. Für Schäden am Kundenfahrzeug oder an sonstigen Kundeneigentum, die durch Dritte verursacht wurden, haftet der Kunde selbst und seine Versicherungen haben von jeglichen Ansprüchen gegenüber der Auto-Bachem GmbH abzusehen.
10. Das Abstellen von Fahrzeugen und Hängern, Aufbauten, Behältern und Containern in der Autowaschanlage und auf dem Gelände der Auto-Bachem GmbH erfolgt auf Verantwortung des Benutzers – die Auto-Bachem GmbH haftet nicht für Schäden und auch nicht für Verlust am Kundeneigentum.
11. Der Benutzer hat den Anweisungen des Waschanlagenpersonals Folge zu leisten. Um Störungen und Ablenkungen des Waschanlagenpersonals und auch Verletzungen zu vermeiden, darf sich der Benutzer während des Waschvorganges nicht in den Waschhallen aufhalten. Der Aufenthalt während des Waschvorganges ist hingegen im Fahrzeug oder im ausgewiesenen Warteraum zulässig.
12. Bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser AGB bleiben die übrigen Bestimmungen dennoch rechtswirksam.
Auto-Bachem GmbH, Geseker Str. 45-49, 33154 Salzkotten